Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 202527 B
Firma: Shopping Center am Treptower Park GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, c/o Kintyre Manage...
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HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, c/o Kintyre Manage...
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HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, c/o Kintyre Manage...
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HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Ha...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Ha...
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HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Ha...
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HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Ha...
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HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Ha...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.01.2019 16:49:00
HRB 202527 B: Shopping Center am Treptower Park GmbH, Berlin, Wittestraße 30, Haus F, 13509 Berlin. Firma: Shopping Center am Treptower Park GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wittestraße 30, Haus F, 13509 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung von Grundbesitz. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Vishnovizki, Roy, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.12.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Shopping Center am Treptower Park Limited & Co. OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 55465 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.12.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Vishnovizki, Roy aus Berlin