Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 202343 B
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.12.2018 13:06:00
HRB 202343 B: Industriebaugesellschaft Centrum am Bülowplatz mbH, Berlin, Westfälische Straße 37, 10711 Berlin. Firma: Industriebaugesellschaft Centrum am Bülowplatz mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Westfälische Straße 37, 10711 Berlin; Gegenstand: Geschäfte eines Grundstücksunternehmens im Sinne des § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 3 Gewerbesteuergesetz (GewStG). Die Gesellschaft kann Unternehmen mit ähnlicher oder gleichartiger Tätigkeit gründen, erwerben oder sich daran beteiligen. Hierzu gehört auch die Beteiligung an Gesellschaften unter Übernahme der persönlichen Haftung und Vertretung. Insbesondere erlaubnispflichtige Geschäfte nach §§ 32, 1 Kreditwesengesetz (KWG) und als Makler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) gehören nicht zum Gegenstand der Gesellschaft. Stamm- bzw. Grundkapital: 395.250,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Steenholdt-Schütt, Birgit, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.10.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Industriebaugesellschaft Centrum am Bülowplatz Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 55453 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.10.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Steenholdt-Schütt, Birgit aus Hamburg
Veränderungen
HRB 202343 B: Industriebaugesellschaft Centrum am Bülowplatz mbH, Berlin, Westfä...