Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 202037 B
Firma: Meister1 Group GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 202037 B: Meister1 Group GmbH, Berlin, Große Präsidentenstraße 10, 10178 Ber...
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HRB 202037 B: Meister1 Group GmbH, Berlin, Hackescher Markt 4/Neue Promenade 3, ...
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HRB 202037 B: Meister1 Group GmbH, Berlin, Hackescher Markt 4/Neue Promenade 3, ...
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HRB 202037 B: Meister1 Group GmbH, Berlin, Hackescher Markt 4/Neue Promenade 3, ...
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HRB 202037 B: Meister1 Group GmbH, Berlin, c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, F...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 14.03.2019 07:47:00
HRB 202037 B: Meister1 Group GmbH, Berlin, c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Beim Handelsregister ist nach § 122d UmwG der Verschmelzungsplan vom 07.03.2019 betreffend eine grenzüberschreitende Verschmelzung beim Registergericht eingereicht worden mit folgenden Angaben: An der Verschmelzung sind die Lokalleads1 Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht als übertragende Gesellschaft und die Meister1 Group GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin als übernehmende Gesellschaft beteiligt. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff unter Company No. 08279470, b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 202037 B. Zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger/Minderheitsgesellschafter (§ 122d S. 2 Nr. 4 UmwG) wird mitgeteilt: a) Betreffend die übertragende Gesellschaft: Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Lokalleads1 Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (Vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Meister1 Group GmbH, Herrn Max Franke, unter der Geschäftsadresse in Neue Promenade 3 / Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, kostenlos angefordert werden. b) Zur übernehmenden Gesellschaft: Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Meisterl Group GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Meister1 Group GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Meister1 Group GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet Wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Meisterl Group GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch gegen die Meister1 Group GmbH ist unmittelbar gegenüber der Meister1 Group GmbH unter deren Geschäftsanschrift Neue Promenade 3 /Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, der Anspruch gegen die Lokalleads1 Limited ist unmittelbar gegenüber der Lokalleads1 Limited unter deren Geschäftsanschrift 69 Great Hampton Street, Birmingham B18 6EW, Großbritannien, Großbritannien, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Meister1 Group GmbH gefordert werden muss. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der inländischen Geschäftsanschrift der Meister1 Group GmbH eingeholt werden, und zwar: Neue Promenade 3 / Hackescher Markt 4, 10178 Berlin. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Unter den Voraussetzungen des § 122h UmwG kann die Verbesserung des Umtauschverhältnisses verlangt werden. § 122i UmwG ist nicht anwendbar, weil die übernehmende Gesellschaft dem deutschen Recht unterliegt. Den Gesellschaftern der übernehmenden Gesellschaft steht im Fall einer Verletzung von Rechtsvorschriften das Recht zur Anfechtung des zustimmenden Gesellschafterbeschlusses zu. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern können bei der inländischen Geschäftsanschrift der Meister1 Group GmbH eingeholt werden, und zwar: Neue Promenade 3 / Hackescher Markt 4, 10178 Berlin.Veränderungen
HRB 202037 B: Meister1 Group GmbH, Berlin, c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, F...
Neueintragungen
HRB 202037 B: Brillant 3029. GmbH, Berlin, c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, F...