Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 201868 B
Firma: STATION Berlin Event GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 201868 B: STATION Berlin Event GmbH, Berlin, Rudi-Dutschke-Straße 26, 10969 ...
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Veröffentlichung vom 01.10.2019 10:22:00
HRB 201868 B: STATION Berlin Event GmbH, Berlin, Rudi-Dutschke-Straße 26, 10969 Berlin. Firma: STATION Berlin Event GmbH; Gegenstand: Die Verwaltung, der Betrieb und die Vermietung von Veranstaltungsflächen und Ausstattung sowie die Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie die Verwaltung, der Betrieb und die Vermietung von Büro- und sonstigen Gewerbeflächen; Geschäftsführer: 3. Fischbeck, Hauke, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.09.2019 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, unter anderem geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 4 (Geschäftsanteile). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.09.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Station Betriebsvorrichtungen GmbH mit Sitz in Berlin (Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 178341 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.09.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Station 10963 Berlin Veranstaltungen GmbH (Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 174970 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Fischbeck, Hauke aus Berlin
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