Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 201284 B
Firma: Stini Roehrs GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Hermannstraße 58, 12069 Berlin
Berichtigungen
HRB 201284 B: Stini Roehrs GmbH, Berlin, Hermannstraße 58, 12069 Berlin. Rechtsv...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 21.12.2020 08:58:00
HRB 201284 B: Firma / Name vormals: LIFF Stories GmbH, Berlin, Hermannstraße 58, 12069 Berlin. Firma: Stini Roehrs GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Hermannstraße 58, 12069 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von werblichen und künstlerischen Leistungen in den Bereichen Fotografie und Video. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100,00 EUR; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Bengtsson Stiskalo, Sandra; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Smestad, Stian; Geschäftsführer: 3. Röhrs, Ann-Kristin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.12.2020 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffern I (Firma), III (Gegenstand) und IV (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 03.12.2020 und des Beschlusses vom selben Tage hat Frau Ann-Kristin Röhrs als Inhaberin des von ihr unter der Firma Stini Roehrs e.K. betriebenen Unternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 57611 B) dieses aus ihrem Vermögen auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Röhrs, Ann-Kristin aus Berlin
Neueintragungen
HRB 201284 B: LIFF Stories GmbH, Berlin, Heimstraße 2, 10965 Berlin. Firma: LIFF...