Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 200000 B
Firma: Hotel Fernsehturm-Alex GmbH
Sitz: Schönefeld
Adresse: Kiekebuscher Dorfstraße 23, 12529 Schönefeld
Veränderungen
HRB 200000 B: Hotel Fernsehturm-Alex GmbH, Schönefeld, Lindenstraße 76, 10969 Be...
Berichtigungen
HRB 200000 B: Hotel Fernsehturm-Alex GmbH, Berlin, Lindenstraße 76, 10969 Berlin...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.09.2018 11:35:00
HRB 200000 B: Hotel Fernsehturm Alex-GmbH, Berlin, Lindenstraße 76, 10969 Berlin. Firma: Hotel Fernsehturm Alex-GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Lindenstraße 76, 10969 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb des Grundstücks Karl-LiebknechtStraße/Gontardstraße zur Bebauung, deren Verwaltung sowie Vermarktung aller hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Gechter, Sascha, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Marweld, Boris Gregor, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.09.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hotel Fernsehturm-Alex GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 52573) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 04.09.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Gechter, Sascha aus Berlin,
Marweld, Boris Gregor aus Berlin