Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 199975 B
Firma: azeti GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Invalidenstraße 112, 10115 Berlin
Veränderungen
HRB 199975 B: azeti GmbH, Berlin, Invalidenstraße 112, 10115 Berlin. Rechtsverha...
Veränderungen
HRB 199975 B: azeti GmbH, Berlin, Invalidenstraße 112, 10115 Berlin. Nicht mehr ...
Veränderungen
HRB 199975 B: azeti GmbH, Berlin, Invalidenstraße 112, 10115 Berlin. Nicht mehr ...
Berichtigungen
HRB 199975 B: azeti GmbH, Berlin, Invalidenstraße 112, 10115 Berlin. Änderung zu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.09.2018 10:13:00
HRB 199975 B: azeti GmbH, Berlin, Invalidenstraße 112, 10115 Berlin. Firma: azeti GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Invalidenstraße 112, 10115 Berlin; Gegenstand: Der Handel, Vertrieb und die Entwicklung von Hard- und Software sowie das Erbringen von Dienst- und Entwicklungsleistungen aus dem Bereich Internet of Things/Industrie 4.X. Stamm- bzw. Grundkapital: 410.529,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Sommerfeld, Dirk Detlef, *XX.XX.XXXX, Dahlewitz-Hoppegarten; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 23.08.2018 mit Änderung vom 06.09.2018 in Artikel 4 (Stammkapital, Einlagen), Artikel 6 (Schlussbestimmungen); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der azeti networks AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 146725 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 23.08.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.