Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 199349 B
Firma: Loptek GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 199349 B: Firma / Name vormals: Loptek GmbH, Berlin, Ernst-Lau-Straße 8, 124...
Veränderungen
HRB 199349 B: Loptek GmbH, Berlin, Ernst-Lau-Straße 8, 12489 Berlin. Nicht mehr ...
Veränderungen
HRB 199349 B: Loptek GmbH, Berlin, Ernst-Lau-Straße 8, 12489 Berlin. Prokura: Ni...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2018 07:00:00
HRB 199349 B: Loptek GmbH, Berlin, Ernst-Lau-Straße 8, 12489 Berlin. Firma: Loptek GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ernst-Lau-Straße 8, 12489 Berlin; Gegenstand: Die Bearbeitung von Glasfasern für Lichtleitquellen, für Nachrichtentechnik und Sensorik sowie die Erstellung von Geräten für den Einsatz von Lichtleitfasern. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Raitza, Olaf, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Grätz, Gabriele, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der LOPTEK GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 24101 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.08.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Grätz, Gabriele aus Berlin,
Raitza, Olaf aus Berlin