Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 199284 B
Firma: MACH DEINS DRAUS GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 199284 B: MACH DEINS DRAUS GmbH, Berlin, Wilhelm-von-Siemens-Straße 23, 1227...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.08.2018 10:48:00
HRB 199284 B: MACH DEINS DRAUS GmbH, Berlin, Joachim-Friedrich-Straße 24, 10711 Berlin. Firma: MACH DEINS DRAUS GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Joachim-Friedrich-Straße 24, 10711 Berlin; Gegenstand: Die Veredelung von Textilien und der Einzelhandel mit Textilien sowie Merchandising, Werbe- und Promotionsartikeln. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Bütow, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Paul, Marius, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.08.2018; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma MACH DEINS DRAUS e.K. vom Inhaber Marius Paul geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 49991 B). Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Bütow, Christian aus Berlin,
Paul, Marius aus Berlin