Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 198463 B
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HRB 198463 B: Petralog GmbH, Berlin, Klenzepfad 19, 13407 Berlin. Prokura: 2. Wi...
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HRB 198463 B: Petralog GmbH, Berlin, Klenzepfad 19, 13407 Berlin. Prokura: Änder...
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HRB 198463 B: Petralog GmbH, Berlin, Klenzepfad 19, 13407 Berlin. Geschäftsführe...
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HRB 198463 B: Firma / Name vormals: PeTraLog GmbH Personal für Transport & Logis...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.08.2018 15:12:00
HRB 198463 B: PeTraLog GmbH Personal für Transport & Logistik, Berlin, Klenzepfad 19, 13407 Berlin. Firma: PeTraLog GmbH Personal für Transport & Logistik; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Klenzepfad 19, 13407 Berlin; Gegenstand: Arbeitnehmerüberlassung, Unternehmensberatung und Personalvermittlung; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Anger, Thilo, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.04.2018; Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Ausgliederung des von Thilo Anger als Inhaber unter der Firma PeTraLog e.K. Personal für Transport & Logistik in Berlin betriebenen Unternehmens (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 53121 B). Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Anger, Thilo aus Berlin