Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 196581 B
Firma: BE Food AG
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 196581 B: BE Food AG, Berlin, Allee der Kosmonauten 16, 10315 Berlin. Sitz /...
Veränderungen
HRB 196581 B: BE Food AG, Berlin, Treskowallee 123, 10318 Berlin. Stamm- bzw. Gr...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 196581 B: BE Food AG, Berlin, Treskowallee 123, 10318 Berlin. Als nicht eing...
Veränderungen
HRB 196581 B: BE Food AG, Berlin, Treskowallee 123, 10318 Berlin. Nicht mehr Vor...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.05.2018 13:17:00
HRB 196581 B: BE Food AG, Berlin, Treskowallee 123, 10318 Berlin. Firma: BE Food AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Treskowallee 123, 10318 Berlin; Gegenstand: Die Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln, Düngemitteln und Energie sowie Franchising und Lizensierung eigenen Wissens. Die Gesellschaft konzentriert ihr Geschäft auf den deutschsprachigen Raum. Stamm- bzw. Grundkapital: 54.165,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. Dr. Fox, Rüdiger, *XX.XX.XXXX, Zell am Moos/Österreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 08.03.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BreiKo & Fox Food OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 53187 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 08.03.2017. Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis spätestens zum 25.05.2023 einmal oder mehrmals gegen Bareinlage oder Sacheinlage um bis zu 27.082,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I) Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.