Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 195370 B
Firma: Gerald Estel Anlagenmontagen & Schweißtechnik GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Wackenbergstraße 84 - 88, 13156 Berlin
Veränderungen
HRB 195370 B: Gerald Estel Anlagenmontagen & Schweißtechnik GmbH, Berlin, Wacken...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.04.2018 11:08:00
HRB 195370 B: Gerald Estel Anlagenmontagen & Schweißtechnik GmbH, Berlin, Wackenbergstraße 84 - 88, 13156 Berlin. Firma: Gerald Estel Anlagenmontagen & Schweißtechnik GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wackenbergstraße 84 - 88, 13156 Berlin; Gegenstand: Anlagenmontage, Schweißtechnik, Industrieservice; Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Estel, Gerald, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Nürnberger, Alexandra, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.03.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Gerald Estel Anlagenmontagen & Schweißtechnik e. K. vom Inhaber Gerald Estel geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 45721) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 15.03.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Estel, Gerald aus Berlin,
Nürnberger, Alexandra aus Berlin