Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 195183 B
Firma: AVL engineering team Berlin GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Ollenhauerstraße 98 A, 13403 Berlin
Veränderungen
HRB 195183 B: AVL engineering team Berlin GmbH, Berlin, Ollenhauerstraße 98 A, 1...
Veränderungen
HRB 195183 B: AVL engineering team Berlin GmbH, Berlin, Ollenhauerstraße 98 A, 1...
Veränderungen
HRB 195183 B: AVL engineering team Berlin GmbH, Berlin, Ollenhauerstraße 98 A, 1...
Veränderungen
HRB 195183 B: AVL engineering team Berlin GmbH, Berlin, Ollenhauerstraße 98 A, 1...
Veränderungen
HRB 195183 B: AVL engineering team Berlin GmbH, Berlin, Breitenbachstraße 23, 13...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.04.2018 09:21:00
HRB 195183 B: AVL engineering team Berlin GmbH, Berlin, Breitenbachstraße 23, 13509 Berlin. Firma: AVL engineering team Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Breitenbachstraße 23, 13509 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von Konstruktions-, Berechnungs- und Beratungsleistungen; Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Hempel, Thorsten Bernd, *XX.XX.XXXX, Hohen Neuendorf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.02.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der NET AG engineering team mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 77212 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.02.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.