Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 194316 B
Firma: Lesara AG
Sitz: Berlin
Adresse: Schicklerstraße 5 - 7, 10179 Berlin
Veränderungen
HRB 194316 B: Lesara AG, Berlin, Schicklerstraße 5 - 7, 10179 Berlin. Rechtsverh...
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HRB 194316 B: Lesara AG, Berlin, Schicklerstraße 5 - 7, 10179 Berlin. Stamm- bzw...
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HRB 194316 B: Lesara AG, Berlin, Schicklerstraße 5 - 7, 10179 Berlin. Stamm- bzw...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 194316 B: Lesara AG, Berlin, Schicklerstraße 5 - 7, 10179 Berlin. Als nicht ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.03.2018 14:08:00
HRB 194316 B: Lesara AG, Berlin, Schicklerstraße 5 - 7, 10179 Berlin. Firma: Lesara AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Schicklerstraße 5 - 7, 10179 Berlin; Gegenstand: der Vertrieb und die Vermarktung von eigenen und von Drittherstellem bezogenen Produkten auf den Onlineplattformen des Unternehmens, die Entwicklung und Herstellung von Produkten zu diesem Zwecke sowie die Erbringung von Logistikdienstleistungen und weiterer Dienstleistungen zu diesem Zwecke. Stamm- bzw. Grundkapital: 151.464,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. Kirsch, Roman, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 15.11.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Lesara GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 153148 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.11.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Kirsch, Roman aus Berlin