Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 192739 B
Firma: MVK Asset Management GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Krausnickstraße 12, 10115 Berlin
Veränderungen
HRB 192739 B: MVK Asset Management GmbH, Berlin, c/o Mario Kohle, Krausnickstraß...
Veränderungen
HRB 192739 B: MVK Asset Management GmbH, Berlin, c/o Mario Kohle, Krausnickstraß...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 16.10.2018 12:00:00
HRB 192739 B: MVK Asset Management GmbH, Berlin, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde gemäß § 122d UmwG der Entwurf eines Verschmelzungsplanes zum Handelsregister eingereicht. 1. An der Verschmelzung sind beteiligt: a) als übertragende Gesellschaft die Maro Internet Limited, eine nach dem Recht von England und Wales errichtete und bestehende Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (company limited by shares) mit Sitz in Birmingham, England; b) als übernehmende Gesellschaft die MVK Asset Management GmbH, eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland errichtete und bestehende Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Sitz in Berlin, Deutschland. 2. Die an der grenzüberscheitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt im Register eingetragen: a) Die Maro Internet Limited ist im Handelsregister (Companies House) für England und Wales unter der Registrierungsnummer 06627598 eingetragen. b) Die MVK Asset Management GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 192739 B eingetragen. 3. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern: a) Rechte, die Gläubiger gemäß deutschem Recht geltend machen können Bei der übernehmenden MVK Asset Management GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus §§ 22, 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der MVK Asset Management GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anmeldung von Ansprüchen hat bei bzw. gegenüber der MVK Asset Management GmbH, c/o Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin, zu erfolgen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der MVK Asset Management GmbH gefordert werden. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. b) Rechte, die Gläubiger gemäß englischem Recht geltend machen können Gläubiger der übertragenden Maro Internet Limited, deren Forderungen vor der Veröffentlichung des Verschmelzungsvorhabens in Großbritannien bei der Maro Internet Limited begründet wurden, können gem. Art. 11 (2) der Companies (Cross-Border Merger) Regu/ations 2007 beim High Court in London die Einberufung einer Gläubigerversammlung (Meeting of Creditors) beantragen. Falls das Gericht eine solche Versammlung anordnet, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger (Art. 14 der Companies (Cross-Border Merger) Regulations 2007). Die Stimmrechte bemessen sich nach dem anteiligen Wert der Forderungen im Verhältnis zum Gesamtwert aller Forderungen; Verbindlichkeiten werden nur berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung vertreten sind. c) Rechte, die Minderheitsgesellschafter gemäß dem deutschen und dem englischem Recht geltend machen können Die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften haben jeweils nur einen Gesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen. d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte können die Gläubiger und Gesellschafter unter folgender Anschrift kostenlos einholen: MVK Asset Management GmbH, Mario Kohle, Krausnickstraße 12, 10115 Berlin.Neueintragungen
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