Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 192328 B
Firma: Platin 1429. GmbH
Sitz: Berlin
Löschungen
HRB 192328 B: Platin 1429. GmbH, Berlin, Sophie-Charlotten-Straße 4 B, 14059 Ber...
Veränderungen
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HRB 192328 B: Platin 1429. GmbH, Berlin, c/o Heublein Rechtsanwälte, Joachimstha...
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Veröffentlichung vom 02.05.2018 11:09:00
HRB 192328 B: Platin 1429. GmbH, Berlin, c/o Heublein Rechtsanwälte, Joachimsthaler Straße 12, 10719 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Durch den rechtskräftig gerichtlich bestätigten Insolvenzplan vom 09.01.2018 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der WILL Coffee GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, 36w IN 4008/17) ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung von Teilen des Vermögens der WILL Coffee GmbH mit dem Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 19654) auf die Gesellschaft um 25.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages, der Bestandteil des rechtskräftig gerichtlich bestätigten Insolvenzplanes vom 09.01.2018 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der WILL Coffee GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, 36w IN 4008/17) ist, hat die WILL Coffee GmbH mit dem Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 19654) ihr Vermögen teilweise auf die Gesellschaft ausgegliedert. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
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Neueintragungen
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