Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 192324 B
Firma: SHAHIA Food GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 192324 B: SHAHIA Food GmbH, Berlin, Sophie-Charlotten-Straße 4 B, 14059 Berl...
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HRB 192324 B: Firma / Name vormals: Platin 1428. GmbH, Berlin, Sophie-Charlotten...
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HRB 192324 B: Platin 1428. GmbH, Berlin, Sophie-Charlotten-Straße 4 B, 14059 Ber...
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HRB 192324 B: Platin 1428. GmbH, Berlin, Sophie-Charlotten-Straße 4 B, 14059 Ber...
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HRB 192324 B: Platin 1428. GmbH, Berlin, c/o Heublein Rechtsanwälte, Joachimstah...
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Veröffentlichung vom 07.05.2018 09:05:00
HRB 192324 B: Platin 1428. GmbH, Berlin, c/o Heublein Rechtsanwälte, Joachimstahler Straße 12, 10719 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Durch den rechtskräftig gerichtlich bestätigten Insolvenzplan vom 09.01.2018/30.01.2018 über das Vermögen der S & C International Deutschland GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, 36s IN 4009/17) ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Spaltung im Wege der Ausgliederung um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages, der Bestandteil des rechtskräftig gerichtlich bestätigten Insolvenzplans vom 09.01.2018/30.01.2018 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der S & C International Deutschland GmbH (Amtsgericht Charlottenburg, 36s IN 4009/17) ist, Teile des Vermögens der S & C International Deutschland GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 72091) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
HRB 192324 B: Platin 1428. GmbH, Berlin, c/o Heublein Rechtsanwälte, Joachimstah...
Neueintragungen
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