Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 192259 B
Firma: Deutsche Wohnen Berlin 7 GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 192259 B: Deutsche Wohnen Berlin 7 GmbH, Berlin, Mecklenburgische Straße 57,...
Veränderungen
HRB 192259 B: Deutsche Wohnen Berlin 7 GmbH, Berlin, Mecklenburgische Straße 57,...
Veränderungen
HRB 192259 B: Deutsche Wohnen Berlin 7 GmbH, Berlin, Mecklenburgische Straße 57,...
Veränderungen
HRB 192259 B: Deutsche Wohnen Berlin 7 GmbH, Berlin, Mecklenburgische Straße 57,...
Veränderungen
HRB 192259 B: Deutsche Wohnen Berlin 7 GmbH, Berlin, Mecklenburgische Straße 57,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.12.2017 16:34:00
HRB 192259 B: Deutsche Wohnen Berlin 7 GmbH, Berlin, Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin. Firma: Deutsche Wohnen Berlin 7 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Mecklenburgische Straße 57, 14197 Berlin; Gegenstand: Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Bewirtschaftung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien. Ausgenommen sind alle Geschäfte und Maßnahmen, die der Genehmigung nach § 34c der Gewerbeordnung unterliegen. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder druch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. de Lange, Albert Paul, *XX.XX.XXXX, Almere/Niederlande; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Veerman, Jacobus Cornelis Maria, *XX.XX.XXXX, Volendam/Niederlande; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.12.2017 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: de Lange, Albert Paul aus Almere/Niederlande,
Veerman, Jacobus Cornelis Maria aus Volendam/Niederlande