Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 192168 B
Firma: Mogg GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Auguststraße 11 - 13, 10117 Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.12.2017 13:42:00
HRB 192168 B: Mogg GmbH, Berlin, Auguststraße 11 - 13, 10117 Berlin. Firma: Mogg GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Auguststraße 11 - 13, 10117 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb von Gastronomie- und Cateringbetrieben. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Mogg, Paul, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.02.2012 zuletzt geändert durch Beschluss vom 14.07.2017 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2017 ist der Sitz der Gesellschaft von Seevetal (Amtsgericht Lüneburg, HRB 203647) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2017 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage das unter der Firma Paul Jason Mogg e.K. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 53934 B) geführte Einzelunternehmen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme aus dem Vermögen des Inhabers als Gesamtheit übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 23.02.2012 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Mogg, Paul aus Berlin