Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 191573 B
Firma: Freshmilk Media Sales GmbH
Sitz: Aschaffenburg
Veränderungen
HRB 191573 B: Freshmilk Media Sales GmbH, Aschaffenburg, Stralauer Allee 2 A, Im...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.11.2017 13:20:00
HRB 191573 B: Freshmilk Media Sales GmbH, Berlin, Stralauer Allee 2 A, Im Spreespeicher, 10245 Berlin. Firma: Freshmilk Media Sales GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Stralauer Allee 2 A, Im Spreespeicher, 10245 Berlin; Gegenstand: die Vermarktung von Web-Entertainment und Videoleistungen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Imgenberg, Klaas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wermer, Kai Martin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.10.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der Freshmilk NetTV GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 131721 B) auf Grund des Spaltungsplans vom 26.10.2017 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Imgenberg, Klaas aus Berlin,
Wermer, Kai Martin aus Berlin