Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 191391 B
Firma: Michael Daliot & Maximilian Zagler GmbH
Sitz: Altlandsberg
Adresse: Strausberger Straße 5, 15345 Altlandsberg
Veränderungen
HRB 191391 B: Michael Daliot & Maximilian Zagler GmbH, Altlandsberg, Quitzowstra...
Veränderungen
HRB 191391 B: Michael Daliot & Maximilian Zagler GmbH, Berlin, Quitzowstraße 106...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.11.2017 11:43:00
HRB 191391 B: Michael Daliot & Maximilian Zagler GmbH, Berlin, Schliemannstraße 22, 10437 Berlin. Firma: Michael Daliot & Maximilian Zagler GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Schliemannstraße 22, 10437 Berlin; Gegenstand: Die Herstellung von Technologien für die Musikproduktion. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Daliot, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer: 2. Zagler, Maximilian, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.08.2017 mit Änderung vom 02.11.2017 in § 14 (Bekanntmachungen); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Michael Daliot & Maximilian Zagler OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 53779) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.08.2017; 02.11.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Daliot, Michael aus Berlin,
Zagler, Maximilian aus Berlin