Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 190058 B
Firma: KoCo Connector GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 190058 B: KoCo Connector GmbH, Berlin, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin. ...
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HRB 190058 B: KoCo Connector GmbH, Berlin, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin. ...
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HRB 190058 B: KoCo Connector GmbH, Berlin, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin. ...
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HRB 190058 B: KoCo Connector GmbH, Berlin, Dessauer Straße 28/29, 10963 Berlin. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.10.2017 10:29:00
HRB 190058 B: KoCo Connector GmbH, Berlin, Marienstraße 12, 10117 Berlin. Firma: KoCo Connector GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Marienstraße 12, 10117 Berlin; Gegenstand: Entwicklung und weltweiter Vertrieb von Software und Hardware für das Gesundheitswesen und sicheren Internetlösungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Nieting, Mathias, *XX.XX.XXXX, Kaltenkirchen; Geschäftsführer: 2. Teig, Christian Bartlett, Bonn; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: 1. Dommel, Jörg, *XX.XX.XXXX, Bestensee; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2. Sommer, Markus, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 01.09.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KoCo Connector Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 110650 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.09.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dommel, Jörg aus Bestensee,
Nieting, Mathias aus Kaltenkirchen,
Sommer, Markus aus Berlin