Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 190031 B
Firma: EWAG Energiewelt GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Drakestraße 60, 12205 Berlin
Veränderungen
HRB 190031 B: EWAG Energiewelt GmbH, Berlin, Drakestraße 60, 12205 Berlin. Sitz ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.09.2017 12:12:00
HRB 190031 B: EWAG Energiewelt GmbH, Berlin, Brauerstraße 15, 12209 Berlin. Firma: EWAG Energiewelt GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Brauerstraße 15, 12209 Berlin; Gegenstand: der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen auf eigene Rechnung, insbesondere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. Ferner die Konzeption und die Verwaltung von geschlossenen Fonds im Bereich der Vermögensanlagen, insbesondere aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, der energiesparenden Immobilien und des Private Equity. Die Gesellschaft betreibt keine Bankgeschäfte im Sinne von § 1 KWG, insbesondere keine Geschäfte als Finanzunternehmen, Institut, Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft. Die Gesellschaft wirbt auch keine Kapitalanleger an. Stamm- bzw. Grundkapital: 600.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dr. Scholz, Norbert, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.08.2017 mit Änderung vom 21.09.2017 in § 15 (Schlussbestimmungen); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EWAG Energiewelt AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 138850 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.08.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dr. Scholz, Norbert aus Berlin