Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 189436 B
Firma: LübMoa GmbH
Sitz: Schönefeld
Veränderungen
HRB 189436 B: LübMoa GmbH, Schönefeld, Rosa-Luxemburg-Straße 14, 10178 Berlin. S...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.09.2017 13:12:00
HRB 189436 B: LübMoa GmbH, Berlin, Rosa-Luxemburg-Straße 14, 10178 Berlin. Firma: LübMoa GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Rosa-Luxemburg-Straße 14, 10178 Berlin; Gegenstand: Die Investition in und die Verwaltung von eigenem Vermögen insbesondere von Immobilien jeder Art, d.h. deren Erwerb, Verwaltung, Vermietung, Fortentwicklung und Veräußerung. Tätigkeiten, für die eine Genehmigung nach § 34c Gewerbeordnung erforderlich ist, sind ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Heinrich, Jeremias, *XX.XX.XXXX, München; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.06.2017; Rechtsverhaeltnis: Eingetragen im Wege der grenzüberschreitenden Sitzverlegung aus Luxemburg/Großherzogtum Luxenburg nach Berlin unter Wahrung der rechtlichen Identität, bisher eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B 201674 unter dem Namen PosBer L S.á r.l. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Heinrich, Jeremias aus München