Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 189275 B
Veränderungen
HRB 189275 B: Twister Beteiligung GmbH, Berlin, Kiefholzstraße 3-4, 12435 Berlin...
Veränderungen
HRB 189275 B: Twister Beteiligung GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30, 12435...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.09.2017 12:51:00
HRB 189275 B: Twister Beteiligung GmbH, Berlin, Am Treptower Park 28 - 30, 12435 Berlin. Firma: Twister Beteiligung GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Am Treptower Park 28 - 30, 12435 Berlin; Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen einschließlich damit im Zusammenhang stehender Rechte insbesondere im Bereich Transport. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Pahl, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.07.2017 mit Änderung vom 29.08.2017 in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Twister Verwaltung e. K. vom Inhaber Bernd Pahl geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52922 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 26.07.2017. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Pahl, Bernd aus Berlin