Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 188588 B
Berichtigungen
HRB 188588 B: Big Zone Sportsnutrition GmbH, Berlin, Berliner Straße 52 D, 13507...
Veränderungen
HRB 188588 B: Big Zone Sportsnutrition GmbH, Berlin, Berliner Straße 52 D, 13057...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.07.2017 09:51:00
HRB 188588 B: Big Zone Sportsnutrition GmbH, Berlin, Berliner Straße 52 D, 13057 Berlin. Firma: Big Zone Sportsnutrition GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Berliner Straße 52 D, 13057 Berlin; Gegenstand: Handel und Vertrieb von Sportartikeln. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Traeger, Dennis, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.07.2017 mit Änderung vom 25.07.2017 in Ziffer III (Stammkapital); Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Peter Spiegel als Inhaber unter der Firma Fitness Depot Berlin e.K., Inh. Peter Spiegel mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 53754 B) betriebenen Unternehmens. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Traeger, Dennis aus Berlin