Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 187886 B
Firma: digibet GmbH
Sitz: Hannover
Berichtigungen
HRB 187886 B: digibet GmbH, Hannover, Chausseestraße 84, 10115 Berlin. Stamm- bz...
Veränderungen
HRB 187886 B: digibet GmbH, Sitz vormals: Berlin, Chausseestraße 84, 10115 Berli...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.07.2017 16:00:00
HRB 187886 B: digibet GmbH, Berlin, Chausseestraße 84, 10115 Berlin. Firma: digibet GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Chausseestraße 84, 10115 Berlin; Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen für Buchmacher, Wettbetriebe und andere Unternehmen, insbesondere die Bereitstellung von technischen Einrichtungen, Hard- und Software, das Informieren über Wetten aller Art, insbesondere Sportwetten sowie deren Ergebnisse in allen Medien, insbesondere im Internet, soweit diese Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtig sind. Ferner: Aufstellung und Betrieb von Unterhaltungs- und Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit (§ 33c Abs. 1der Gewerbeordnung) sowie das Aufstellen und der Betrieb von Warenautomaten aller Art und der Vertrieb von Fachzeitungen aller Art und Merchandise Artikeln. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.300,000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Dorn, Stefan, *XX.XX.XXXX, Hannover; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.06.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der digibet AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 83232 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 02.06.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dorn, Stefan aus Hannover