Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 187871 B
Firma: WBM Immobilien-Service GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 187871 B: WBM Immobilien-Service GmbH, Berlin, Dircksenstraße 38, 10178 Berl...
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Veröffentlichung vom 27.12.2017 13:44:00
HRB 187871 B: WBM Immobilien-Service GmbH, Berlin, Dircksenstraße 38, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.12.2017 und den Zustimmungsbeschlüssen vom selben Tage Teile des Vermögens der WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 41135 B) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.12.2017 und den Zustimmungsbeschlüssen vom selben Tag Teile des Vermögens der WBMI Real Estate GmbH Berlin mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 96635 B) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.12.2017 und den Zustimmungsbeschlüssen vom selben Tag Teile des Vermögens der Berliner Wohn- und Geschäftshaus GmbH BEWOGE mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 444 B) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
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Neueintragungen
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