Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 187134 B
Firma: Katharina Hahn Familien GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Am Park 4, 10785 Berlin
Veränderungen
HRB 187134 B: Katharina Hahn Familien GmbH, Berlin, Am Park 4, 10785 Berlin. Rec...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.05.2017 10:29:00
HRB 187134 B: Katharina Hahn Familien GmbH, Berlin, Am Park 4, 10785 Berlin. Firma: Katharina Hahn Familien GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Am Park 4, 10785 Berlin; Gegenstand: Die unternehmerische Beteiligung an Unternehmen der Herstellung dem Vertrieb von Stabilisatoren für die Nahrungsmittelindustrie durch Mischung mehlartiger Substanzen, die Eigenfertigung der Vertrieb derartiger Erzeugnisse sowie die Nutzung des der Gesellschaft gehörenden Grundbesitzes, auch durch Vermietung und Verpachtung. Stamm- bzw. Grundkapital: 500.500,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Hahn, Katharina, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Dr. Schwarz, Hubertus, *XX.XX.XXXX, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.03.2017 mit Änderung vom 17.05.2017 in § 3 (Stammkapital) und § 20 (Gründungsaufwand)); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Katharina Hahn Familien AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 178160 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.03.2017. Folgende Gesellschaft ist bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: Katharina Hahn GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47132 B) Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dr. Schwarz, Hubertus aus Hamburg,
Hahn, Katharina aus Berlin