Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 187106 B
Firma: DR. KADE avenda GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
Veröffentlichung vom 04.05.2020 11:49:00
HRB 187106 B: DR. KADE avenda GmbH, Berlin, Rigistraße 2, 12277 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse der Anteilsinhaberversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die DR. KADE Pharmazeutische Fabrik GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 8629 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Der mit der Dr. Kade Pharmazeutische Fabrik GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 8629 B) bestehende Gewinnabführungsvertrag vom 15.02.2012, mit Änderung im Jahr 2014, ist durch außerordentliche Kündigung vom 06.04.2020 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der gleichzeitig eingetragenen Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Veränderungen
HRB 187106 B: DR. KADE avenda GmbH, Berlin, Rigistraße 2, 12277 Berlin. Rechtsve...
Neueintragungen
HRB 187106 B: DR. KADE avenda GmbH, Berlin, Rigistraße 2, 12277 Berlin. Firma: D...