Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 186105 B
Firma: AKKANA Assets GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 186105 B: AKKANA Assets GmbH, Berlin, Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin. Än...
Veränderungen
HRB 186105 B: AKKANA Assets GmbH, Berlin, Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin. St...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 20.06.2017 11:33:00
HRB 186105 B: AKKANA Assets GmbH, Berlin, Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: - die AKKA Assets Limited, 69 Great Hampton Street, Birmingham B186EW, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Companies House von England und Wales unter der Gesellschafts-Nr. 06273892, als übertragender Rechtsträger, und - die AKKANA Assets GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 186105) als übernehmender Rechtsträger. Den Gläubigern der beteiligten Rechtsträger stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): - In Bezug auf die Gesellschaft: Die Gläubiger der Gesellschaft können gemäß §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Gesellschaft unter deren inländischer Geschäftsanschrift Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, wenn sie im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. - In Bezug auf die übertragende AKKA Assets Limited: Jeder Gläubiger der übertragenden AKKA Assets Limited kann gemäß §§ 11, 14 der englischen Companies Cross-Border Mergers Regulations (2007) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist. Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, Vereinigtes Königreich, geltend zu machen. - Die Unterzeichner sind sämtliche Gesellschafter mit paritätischer Beteiligung sowohl an der AKKA Assets Limited als auch an der Gesellschaft. Minderheits- gesellschafter i.S.v. § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG sind mithin von der grenzüber- schreitenden Verschmelzung nicht betroffen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Gesellschaft unter deren inländischer Geschäftsanschrift Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin, schriftlich angefordert werden. Diese Mitteilung erfolgt zwecks Bekanntmachung nach § 122d Satz 2 Nr. 4, Satz 3 UmwG.Neueintragungen
HRB 186105 B: AKKANA Assets GmbH, Berlin, Altenescher Weg 25 A, 10407 Berlin. Fi...