Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 18604 B
Firma: Integra, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, zur Förderung von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Arbeit-Freizeit-Erholung
Sitz: Berlin
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HRB 18604 B: Integra, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berli...
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Veröffentlichung vom 05.01.2017 12:47:00
HRB 18604 B: Integra, Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, zur Förderung von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Arbeit-Freizeit-Erholung, Berlin, Lengeder Str. 48, 13407 Berlin. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Natur im Sinne des III. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung. Er besteht allgemein in der ausschließlichen und unmittelbaren Verfolgung gemeinnütziger Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Im Rahmen dieses Geschäftszweckes ist Gegenstand des Unternehmens das folgende: Die Förderung, Ausbildung und Umschulung von Menschen mit Behinderungen und Benachteiligten sowie anerkannten bzw. im Anerkennungsverfahren befindlichen Flüchtlingen als Arbeitnehmer und Unternehmer im Berufsleben durch Lehrgänge und Kurse; Die Beratung von Firmen und Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen und Benachteiligten sowie anerkannten bzw. im Anerkennungsverfahren befindlichen Flüchtlingen neue Arbeitsmöglichkeiten erschließen; Einrichtung, Betrieb und Verwaltung eigener gewerblicher Aktivitäten, um dem genannten Personenkreis angemessene Arbeitsplätze anzubieten und zu erschließen, mit dem Ziel einer dauerhaften Integration in das Arbeitsleben; Sowie die finanzielle Förderung von gemeinnützigen Körperschaften der amtlich anerkannten Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft will die Integration von Menschen mit Behinderungen und Benachteiligten sowie anerkannten bzw, im Anerkennungsverfahren befindlichen Flüchtlingen im Berufsleben fördern und Unternehmen zu mehr Engagement in der Integration ermuntern. Sie fördert darüber hinaus das Selbstbewusstsein und die berufliche Selbständigkeit von Menschen mit Behinderungen und trägt langfristig zum Abbau einer anerzogenen Fürsorgementalität durch Hilfe zur Selbsthilfe bei. Zweigniederlassungen dürfen nur gegründet werden, wenn damit die Schaffung von Arbeitsplätzen und Freizeiteinrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterstützt werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.11.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Gegenstand des Unternehmens)Veränderungen
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Integra Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin, zur Förderu...
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