Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 186034 B
Firma: 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 186034 B: 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt), Berlin, J...
Veränderungen
HRB 186034 B: 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt), Berlin, J...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.04.2017 09:58:00
HRB 186034 B: 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin. Firma: 1. BEB Bürgerenergie Behrenhoff UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin; Gegenstand: (1) a) die Planung und Projektentwicklung eines Windparks im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Außenbereich der Gemeinde Behrenhoff in den Gemarkungen Behrenhoff, Stresow, Müssow und Kammin mit insgesamt bis zu 6 Windenergieanlagen (nachfolgend "WEA" genannt) mit einer zu installierenden Nennleistung von insgesamt bis zu 18 Megawatt; b) der Abschluss sämtlicher hierfür erforderlicher Verträge und die Inhaberschaft sämtlicher Projektrechte (Nutzungsverträge, öffentlichrechtliche Genehmigungen, Dienstbarkeiten, Gestattungen usw.); der Abschluss von Kredit- bzw. Darlehensverträgen mit Banken oder anderen Kreditgebern zur Bereitstellung der notwendigen Kredite; die Teilnahme an von der Bundesnetzagentur gemäß den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung ("EEG") durchgeführten Ausschreibungen, insbesondere unter Inanspruchnahme der besonderen Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften; e) die Errichtung und der Betrieb der WEA einschließlich der Nebenanlagen wie Kabeltrassen, Wege, Trafostationen, ggf. Umspannwerk sowie sonstiger Infrastruktur etc.; f) der dauerhafte Betrieb der errichteten WEA und die Produktion, Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung und Vermarktung der von den WEA erzeugten elektrischen Energie. (2) Zum Gesellschaftszweck gehört insbesondere auch die Inanspruchnahme der besonderen Ausschreibungsbestimmungen des EEG für Bürgerenergiegesellschaften (§ 36g EEG in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung). Zu diesem Zweck muss die Gesellschaft insbesondere die in § 3 Nr. 15 EEG in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung niedergelegten Merkmale einer Bürgerenergiegesellschaft im Sinne des EEG sowie die weiteren in § 36g EEG in der ab dem 01.01.2017 geltenden Fassung genannten Voraussetzungen erfüllen. (3) Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Gegenstand des Unternehmens dürfen ausschließlich operative Tätigkeiten außerhalb des Finanzsektors i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches sein. Die Gesellschaft betreibt die ihr gehörenden Anlagen und Einrichtungen zur Stromerzeugung und -vermarktung ausschließlich selbst und unmittelbar im Rahmen ihres laufenden Geschäftsbetriebs. Die Gesellschaft kann sich irn Rahmen ihrer operativen Tätigkeit fremder Dienstleister im Fall einer dauerhaften Beauftragung mit operativen Tätigkeiten nur aufgrund eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses und nur dann bedienen, wenn und soweit durch die ausdrückliche Vereinbarung von Gestaltungs-, Lenkungs- und Weisungsrechten sichergestellt ist, dass die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb bei der Gesellschaft selbst verbleiben. Zusätzlich zu der operativen Tätigkeit getätigte lnvestitionen zu Anlagezwecken sind nur zulässig, wenn und soweit dies nicht die Haupttätigkeit des Unternehmens darstellt. Gesellschafter und Geschäftsführung der Gesellschaft sind verpflichtet, die Anforderungen der BaFin an das Vorliegen einer operativen Tätigkeit außerhalb des Finanzsektors i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches stets einzuhalten und den Geschäftsbetrieb des Unternehmens ggf. entsprechend umzustrukturieren. Sollten die Voraussetzungen einer operativen Tätigkeit außerhalb des Finanzsektors i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches nicht (mehr) vorliegen und das Vermögen der Gesellschaft ein lnvestmentvermögen i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches darstellen und sollte sich dies auch nicht durch eine den Gesellschaftern zumutbare Umstrukturierung vermeiden lassen, wird die Gesellschaft aufgelöst, es sei denn, die Gesellschafterversammlung fasst mit einer Mehrheit von 80% der vorhandenen Stimmen einen hiervon abweichenden Beschluss. Stamm- bzw. Grundkapital: 12.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Rogos, Nikolai, *XX.XX.XXXX, Behrenhoff; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Socke, Thoralf, *XX.XX.XXXX, Rostock; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.04.2017Personen: Rogos, Nikolai aus Behrenhoff,
Socke, Thoralf aus Rostock