Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 183889 B
Löschungen
HRB 183889 B: Restaurant Burazin "Dorfaue Alt-Wittenau" GmbH, Berlin, Alt-Witten...
Veränderungen
HRB 183889 B: Restaurant Burazin "Dorfaue Alt-Wittenau" GmbH, Berlin, Alt-Witten...
Veränderungen
HRB 183889 B: Restaurant Burazin "Dorfaue Alt-Wittenau" GmbH, Berlin, Alt-Witten...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.02.2017 12:43:00
HRB 183889 B: Restaurant Burazin "Dorfaue Alt-Wittenau" GmbH, Berlin, Alt-Wittenau 56, 13437 Berlin. Firma: Restaurant Burazin "Dorfaue Alt-Wittenau" GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Alt-Wittenau 56, 13437 Berlin; Gegenstand: Schank- und Speisenwirtschaft ohne besondere Betriebseigentümlichkeit. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Burazin, Jasna, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.01.2017; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Restaurant Dorfaue Alt-Wittenau Jasna Burazin e.K. von der Inhaberin Jasna Burazin geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.(Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52818 B) aus ihrem Vermögen gemäß der Ausgliederungserklärung vom 17.01.2017. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Personen: Burazin, Jasna aus Berlin