Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 182657 B
Firma: Natulis Triftstrasse GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 182657 B: Natulis Triftstrasse GmbH, Berlin, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. F...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.01.2017 10:56:00
HRB 182657 B: Triftstrasse 41 GmbH, Berlin, Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin. Firma: Triftstrasse 41 GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Litfaß-Platz 2, 10178 Berlin; Gegenstand: Die Durchführung einer Bauträgermaßnahme hinsichtlich des Grundstücks Triftstraße 41 in Berlin, das entwickelt, bebaut und anschließend in Wohnungseigentumsrechte aufgeteilt und an Dritte veräußert werden soll. lnnerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszwecks notwendig oder nützlich sind. Die Gesellschaft führt das bisher von der Kommanditgesellschaft in Firma Triftstrasse 41 AG & Co. KG betriebene Geschäft fort. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Guerin, James, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.12.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Triftstrasse 41 GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 49649 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.12.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Guerin, James aus Berlin