Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 182253 B
Firma: H&P Huschke Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz: Berlin
Berichtigungen
HRB 182253 B: H&P Huschke Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, Königstraße 2...
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HRB 182253 B: Firma / Name vormals: H&P Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ber...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.12.2016 07:58:00
HRB 182253 B: H&P Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Berlin, Irmgardstraße 28, 14169 Berlin. Firma: H&P Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Irmgardstraße 28, 14169 Berlin; Gegenstand: geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG; Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Huschke, Karl, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.06.2016 mit Änderung vom 10.08.2016 in § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Huschke & Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, PR 49 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.06.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Huschke, Karl aus Berlin