Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 182220 B
Firma: Serious Fun GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Reinhardtstraße 6, 10117 Berlin
Veränderungen
HRB 182220 B: Serious Fun GmbH, Berlin, Reinhardtstraße 6, 10117 Berlin. Stamm- ...
Veränderungen
HRB 182220 B: Serious Fun GmbH, Berlin, Reinhardtstraße 6, 10117 Berlin. Geschäf...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.12.2016 15:14:00
HRB 182220 B: Serious Fun GmbH, Berlin, Reinhardtstraße 6, 10117 Berlin. Firma: Serious Fun GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Reinhardtstraße 6, 10117 Berlin; Gegenstand: Betrieb eines oder mehrerer Theater, Produktion von Fernsehsendungen sowie Vermarktung dieser Geschäfte. Stamm- bzw. Grundkapital: 28.500,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Hermanns, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.08.2016 mit Änderung vom 01.12.2016 in § 3 (Stammkapital); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Serious Fun GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 33424 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.08.2016; 01.12.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Hermanns, Thomas aus Berlin