Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 181979 B
Firma: ZS Gewobag Projektentwicklung Wendenschloßstraße GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 181979 B: ZS Gewobag Projektentwicklung Wendenschloßstraße GmbH, Berlin, Hum...
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HRB 181979 B: ZS Gewobag Projektentwicklung Wendenschloßstraße GmbH, Berlin, Hum...
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HRB 181979 B: Firma / Name vormals: Ecosphere Berlin GmbH, Berlin, Tauentzienstr...
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HRB 181979 B: Ecosphere Berlin GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 9, Europa-Center 1...
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HRB 181979 B: Ecosphere Berlin GmbH, Berlin, Tauentzienstraße 9, Europa-Center 1...
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HRB 181979 B: Ecosphere Berlin GmbH, Berlin, c/o Actimo Wirtschaftsprüfungsgesel...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.11.2016 12:21:00
HRB 181979 B: Ecosphere Berlin GmbH, Berlin, c/o Actimo Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Fasanenstraße 33, 10719 Berlin. Firma: Ecosphere Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Actimo Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Fasanenstraße 33, 10719 Berlin; Gegenstand: das Halten und Verwalten des im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundbesitzes. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sowie Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und Anlageberatung werden ausgeschlossen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Geschäftsführer: 1. Dubrovskiy, Alexander, *XX.XX.XXXX, Moskau/Russische Föderation; Geschäftsführer: 2. Zagrebelnijs, Aleksejs, *XX.XX.XXXX, Riga/Lettland; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.11.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MonArch Erste Projektentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 46873 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 08.11.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Dubrovskiy, Alexander aus Moskau/Russische Föderation,
Zagrebelnijs, Aleksejs aus Riga/Lettland