Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 181171 B
Firma: Ahlsen Objektverwaltung GmbH
Sitz: Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.10.2016 11:16:00
HRB 181171 B: Ahlsen Objektverwaltung GmbH, Berlin, Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin. Firma: Ahlsen Objektverwaltung GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 119, 10711 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung von Immobilien. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Gleißner, Torsten, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Kempe, Kai Marcus, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.04.2016 mit Änderung vom 04.07.2016 in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Ahlsen Objektverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 35773 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 05.04.2016; 03.06.2016; 04.07.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Gleißner, Torsten aus Berlin,
Kempe, Kai Marcus aus Berlin