Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 180280 B
Firma: BUS Lichtner Grundstücks GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Südhafen, 13597 Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.09.2016 16:57:00
HRB 180280 B: BUS Lichtner Grundstücks GmbH, Berlin, Südhafen, 13597 Berlin. Firma: BUS Lichtner Grundstücks GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Südhafen, 13597 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb sowie das Halten, Nutzen und Verwalten eigenen Grundbesitzes. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Lichtner, Burkhard, *XX.XX.XXXX, Meggen/Schweiz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Lichtner, Sabine, *XX.XX.XXXX, Meggen/Schweiz; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten; Geschäftsführer: 3. Lichtner, Katharina, *XX.XX.XXXX, Luzern/Schweiz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.08.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der BUS-Lichtner Grundstücks OHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52384 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 05.08.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Lichtner, Burkhard aus Meggen/Schweiz,
Lichtner, Katharina aus Luzern/Schweiz,
Lichtner, Sabine aus Meggen/Schweiz