Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 179668 B
Firma: PRIMACO Print Mail & Controlling GmbH
Sitz: Bernau bei Berlin
Veränderungen
HRB 179668 B: PRIMACO Print Mail & Controlling GmbH, Bernau bei Berlin, Alt-Buch...
Veränderungen
HRB 179668 B: PRIMACO Print Mail & Controlling GmbH, Berlin, Alt-Buch 72, 13125 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.09.2016 10:17:00
HRB 179668 B: PRIMACO Print Mail & Controlling GmbH, Berlin, Alt-Buch 72, 13125 Berlin. Firma: PRIMACO Print Mail & Controlling GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Alt-Buch 72, 13125 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft betreibt die Verteilung und Zustellung von Presseerzeugnissen, Werbematerialien sowie Werbeartikeln aller Art; den Vertrieb von Presseerzeugnissen; die Durchführung von Zustelldiensten und der Briefzustellung im Auftrag von Lizenzinhabern; Controlling und die Erfassung im Auftrag verschiedener Herausgeber oder Vertriebsfirmen von Printmedien und Werbung; Haushaltszählungen und deren Erfassung im Auftrag verschiedener Herausgeber oder Vertriebsfirmen von Printmedien und Werbung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Geschäftsführer: 1. Nordau, Alexander, *XX.XX.XXXX, Panketal; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.08.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Alexander Nordau Werbeservice e.Kfm. vom Inhaber Alexander Nordau geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52599 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 24.08.2016. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Nordau, Alexander aus Panketal