Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 179597 B
Firma: Becker & Kries Immobilien Management GmbH
Sitz: Berlin
Adresse: Meinekestraße 25, 10719 Berlin
Veränderungen
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestraße 2...
Veränderungen
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestraße 2...
Veränderungen
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestraße 2...
Veränderungen
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestraße 2...
Veränderungen
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestraße 2...
Veränderungen
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestraße 2...
Veränderungen
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestraße 2...
Veränderungen
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestraße 2...
Veränderungen
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestraße 2...
Veränderungen
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestraße 2...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 08.09.2016 11:01:00
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestraße 25, 10719 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Becker & Kries Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 136740 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Neueintragungen
HRB 179597 B: Becker & Kries Immobilien Management GmbH, Berlin, Meinekestra...