Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 179521 B
Firma: Pokeshot GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 179521 B: Pokeshot GmbH, Berlin, Rudower Chaussee 17, 12489 Berlin. Sitz / Z...
Veränderungen
HRB 179521 B: Pokeshot GmbH, Berlin, Am Studio 2, 12489 Berlin. Prokura: Nicht m...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.08.2016 13:27:00
HRB 179521 B: Pokeshot GmbH, Berlin, Am Studio 2, 12489 Berlin. Firma: Pokeshot GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Am Studio 2, 12489 Berlin; Gegenstand: Die IT-Beratung sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software, insbesondere im Bereich Social Media und Social Media Business. Stamm- bzw. Grundkapital: 28.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Müller-Ziebur, Stephan, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Hofmann, Guido, *XX.XX.XXXX, Düsseldorf; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.07.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SMZ SocialMediaZolutions GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 46347 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.07.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Hofmann, Guido aus Düsseldorf,
Müller-Ziebur, Stephan aus Berlin