Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 179251 B
Firma: Intermarket "Illertal" GmbH
Sitz: Neu-Ulm
Veränderungen
HRB 179251 B: Intermarket "Illertal" GmbH, Neu-Ulm, Walfischgasse 2, 8...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.08.2016 13:57:00
HRB 179251 B: Intermarket "Illertal" GmbH, Berlin, Walfischgasse 2, 89073 Ulm. Firma: Intermarket "Illertal" GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Walfischgasse 2, 89073 Ulm; Gegenstand: Der Erwerb, die Erteilung des Auftrags zum Bau, die Veräußerung, die Belastung, der Betrieb und die Verwaltung, darunter das Mieten und Vermieten, von Immobilien und anderen Anlageobjekten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Geiwitz, Ulrich Jochen, *XX.XX.XXXX, Erbach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.03.2016; 29.06.2016 mit Änderung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.06.2016 in § 11 (Gründungsaufwand). Rechtsverhaeltnis: Eingetragen im Wege der grenzüberschreitenden Sitzverlegung aus Amsterdam/Niederlande nach Berlin unter Wahrung der rechtlichen Identität; bisher eingetragen im Handelsregister kamer van koophandel unter der Nummer 33136485 0001 unter dem Namen Intermarket "Illertal" B.V. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Geiwitz, Ulrich Jochen aus Erbach