Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 178559 B
Firma: IIP Immobilien Investment AG
Sitz: Frankfurt am Main
Veränderungen
HRB 178559 B: IIP Immobilien Investment AG, Frankfurt am Main, Tucholskystraße 4...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.07.2016 14:13:00
HRB 178559 B: IIP Immobilien Investment AG, Berlin, Tucholskystraße 43, 10117 Berlin. Firma: IIP Immobilien Investment AG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Tucholskystraße 43, 10117 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Immobilienbesitzes (Gewerbe- und Wohnimmobilien), die immobilienwirtschaftliche Entwicklung eigenen Immobilienbesitzes, die Vermittlung des Kaufs, des Verkaufs und der Vermietung und Verpachtung von Immobilien (Gewerbe- und Wohnimmobilien), die Erbringung von Tätigkeiten gemäß § 34c Absatz 1, Ziffer 1 GewO sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen und Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, z.B. nach dem RBeratG, StBeratG, WPO oder KWG. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: 1. Schaller, Wolfram, *XX.XX.XXXX, Frankfurt a. M. mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 23.06.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EVI GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 172058 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.06.2016. Der Vorstand ist durch Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dieser Eintragung um einen Betrag bis zu 25.000 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2016/I) Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Schaller, Wolfram aus Frankfurt a.