Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 178428 B
Firma: Deventer Profile GmbH
Sitz: Berlin
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HRB 178428 B: Deventer Profile GmbH, Berlin, Rauchstraße 42 B, 13587 Berlin. Pro...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.07.2016 15:59:00
HRB 178428 B: Deventer Profile GmbH, Berlin, Rauchstraße 42 B, 13587 Berlin. Firma: Deventer Profile GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Rauchstraße 42 B, 13587 Berlin; Gegenstand: die Herstellung und der Vertrieb von Profilen aus elastischem Kunststoff für den Innen- und Außenbereich. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.000.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Pflügner, Lueder, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: 1. Fischer, Barbara, *XX.XX.XXXX, Schönewalde-Glien/Wansdorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; 2. Wache, Michael, *XX.XX.XXXX, Falkensee; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.06.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Deventer Profile GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 20166 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 08.06.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Fischer, Barbara aus Schönewalde-Glien/Wansdorf,
Pflügner, Lueder aus Berlin,
Wache, Michael aus Falkensee