Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 177204 B
Firma: CB Heiligensee Development GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 177204 B: CB Heiligensee Development GmbH, Berlin, Sachsendamm 4/5, 10829 Be...
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HRB 177204 B: CB Heiligensee Development GmbH, Berlin, c/o Capital Bay GmbH, Fri...
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HRB 177204 B: CB Heiligensee Development GmbH, Berlin, c/o Capital Bay GmbH, Fri...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 01.06.2016 11:59:00
HRB 177204 B: CB Heiligensee Development GmbH, Berlin, Schützenstraße 18, 10117 Berlin. Firma: CB Heiligensee Development GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Schützenstraße 18, 10117 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung von Grundbesitz. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 GewO werden nicht ausgeübt. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Krawinkel, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.05.2016; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der CKV Heiligensee GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 52091 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 12.05.2016. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Krawinkel, Christian aus Berlin