Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 175680 B
Firma: Lindentor 196. V V GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
HRB 175680 B: Firma / Name vormals: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Lützowufer ...
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Lützowufer 6 - 9, 10785 Berlin. R...
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Lützowufer 6 - 9, 10785 Berlin. G...
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Lützowufer 6 - 9, 10785 Berlin. S...
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin....
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin....
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin....
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 01.07.2019 14:15:00
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Beim Handelsregister ist nach § 122d UmwG der Verschmelzungsplan über die grenzüberschreitende Verschmelzung der Digital Services LVll (GP) S.à r.l. als übertragendem Rechtsträger mit der Lindentor 196. V V GmbH als übernehmendem Rechtsträger eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt: a) Als übertragende Gesellschaft die Digital Services LVIl (GP) S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Senningerberg, Luxemburg, und Geschäftsanschrift 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg, Luxemburg. Als übernehmende Gesellschaft die Lindentor 196. VV GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin, Deutschland, und Geschäftsanschrift Charlottenstr. 4, 10969 Berlin, Deutschland. Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sind wie folgt im jeweiligen nationalen Register eingetragen: a) Die Digital Services LVll (GP) S.à r.l. als übertragender Rechtsträger ist eingetragen im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) unter Nummer B 206107. b) Die Lindentor 196. VV GmbH als übernehmender Rechtsträger ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter Nummer HRB 175680 B. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt: a) Die Rechte der Gläubiger der Lindentor 196. V V GmbH als übernehmendem Rechtsträger, der deutschem Recht unterliegt, ergeben sich aus § 122a Abs. 2 Satz 1 UmwG in Verbindung mit § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Lindentor 196. V V GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht bereits Befriedigung ihrer Forderung verlangen können und wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Lindentor 196. VV GmbH nach § 122a Abs. 2 Satz 1 UmwG in Verbindung mit § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Lindentor 196. VV GmbH gemäß § 122a Abs. 2 Satz 1 UmwG in Verbindung mit §22 Abs. 1 Satz3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der lnsolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Lindentor 196. V V GmbH unter deren Geschäftsanschrift Charlottenstraße 4, 10969 Berlin geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Lindentor 196. VV GmbH gefordert werden muss. Gemäß den Bestimmungen des Artikel 1021-9 des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften genießen die Gläubiger der Digital Services LVll (GP) S.à r.l. einen Gläubigerschutz, insbesondere in folgendem Umfang: Gläubiger, deren Forderungen vor dem Datum der Veröffentlichung des Gesellschafterbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers über die Zustimmung zur grenzüberschreitenden Verschmelzung entstanden sind, können, ungeachtet etwaiger anderslautender Vereinbarungen, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter der Kammer für Handelssachen (Tribunal d´Arrondissement) des Amtsgerichts, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat, für fällige oder noch nicht fällige Forderungen Sicherheitsleistungen beantragen, sofern die Verschmelzung eine derartige Sicherheitsleistung erforderlich macht. ln diesem Zusammenhang müssen die Gläubiger glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird und dass die Digital Services LVll (GP) S.à r.l. ihnen keine ausreichenden Sicherheiten gestellt hat. Der Vorsitzende Richter hat den Antrag zurückzuweisen, falls ein Gläubiger bereits über ausreichende Sicherheiten verfügt oder falls eine Sicherheitsleistung im Hinblick auf das Vermögen der Digital Services LVll (GP) S.à r.l. nach der Verschmelzung nicht notwendig ist. Eine Zurückweisung erfolgt auch dann, wenn die Digital Services LVll (GP) S.à r.l. die Forderungen des Gläubigers, auch wenn es sich um eine befristete Forderung handelt, erfüllt. Wird von der Digital Services LVll (GP) S.à r.l. eine erforderliche Sicherheitsleistung nicht fristgerecht erbracht, so wird die zugrundeliegende Forderung sofort fällig. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist hinsichtlich der Lindentor 196. VV GmbH als übernehmendem Rechtsträger, der deutschem Recht unterliegt, nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung der Muttergesellschaft auf ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind bei der übernehmenden Lindentor 196. VV GmbH deshalb nicht vorhanden. Die Rechte der Minderheitsgesellschafter der Digital Services LVIl (GP) S.à r.l. ergeben sich aus grundsätzlich aus § 122a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 29 UmwG. Danach hat die Lindentor 196. V V GmbH als übernehmender Rechtsträger den Anteilsinhabern der Digital Services LVll (GP) S.à r.l. als übertragendem Rechtsträger, die der grenzüberschreitenden Verschmelzung nicht zustimmen, den Erwerb ihrer Anteile bzw. ein Ausscheiden gegen angemessene Barabfindung anzubieten. Allerdings ist vorgesehen, dass die Anteilsinhaber der Digital Services LVll (GP) S.à r.l. diesbezüglich eine Verzichtserklärung abgeben, sodass ein Abfindungsangebot sowie eine diesbezügliche Bekanntmachung entbehrlich sind. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden hinsichtlich des übernehmenden Rechtsträgers bei der Lindentor 196. V V GmbH, Charlottenstr. 4, 10969 Berlin, Deutschland und hinsichtlich des übertragenden Rechtsträgers bei der Digital Services LVll (GP) S.à r.l., 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg, Luxemburg.Vorgänge ohne Eintragung
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin....
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin....
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin....
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin....
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin....
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Charlottenstraße 4, 10969 Berlin....
Veränderungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Johannisstraße 20, 10117 Berlin. ...
Neueintragungen
HRB 175680 B: Lindentor 196. V V GmbH, Berlin, Mauerstraße 86-88, 10117 Berlin. ...