Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 174065 B
Firma: Solyco Technology GmbH
Sitz: Berlin
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.12.2016 15:38:00
HRB 174065 B: Firma / Name vormals: AKG Forst GmbH, Berlin, Baseler Straße 60, 12205 Berlin. Firma: Solyco Technology GmbH; Gegenstand: Die Entwicklung und Herstellung von Produkten zur umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme. Der Handel mit Produkten zur umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme. Die Durchführung wissenschaftlicher Studien im Bereich der umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme. Beratung Dritter auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme. Der Erhalt und die Vermarktung der sich im Besitz der Gesellschaft befindlichen Immobilien. Dies beinhaltet auch die Vermietung von Büro-, Werkstatt- und Lagerflächen. Der Besitz und das Betreiben von Anlagen zur umweltfreundlichen Erzeugung von Strom und Wärme und Vermarktung der erzeugten Energie. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2016 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung der PI Solar Technology GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 159325 B) auf die Gesellschaft um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Gründungskosten).. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die PI Solar Technology GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 159325 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Neueintragungen
HRB 174065 B: AKG Forst GmbH, Berlin, Baseler Straße 60, 12205 Berlin. Firma: AK...