Veröffentlichungen vom Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) zum Aktenzeichen HRB 172437 B
Firma: Archiv Leschke GmbH
Sitz: Berlin
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 03.12.2015 13:49:00
HRB 172437 B: Archiv Leschke GmbH, Berlin, Beverstedter Weg 4, 14199 Berlin. Firma: Archiv Leschke GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Beverstedter Weg 4, 14199 Berlin; Gegenstand: Archivierung von Geschäftsunterlagen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Leschke, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Leschke, Joachim, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.09.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist unter Hinzutreten des weiteren Gründers Michael Leschke entstanden durch Spaltung im Wege der Ausgliederung des unter der Firma Joachim Leschke Archivierung von Geschäftsunterlagen e.K. vom Inhaber Joachim Leschke geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 50864 B) aus dessen Vermögen gemäß Ausgliederungsplan vom 30.09.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Personen: Leschke, Joachim aus Berlin,
Leschke, Michael aus Berlin